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Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht
70. SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Zweiter Abschnitt. Renten, Beihilfen, Abfindungen
Vierter Unterabschnitt. Abfindung (§ 75 - § 80)
§ 75 Abfindung mit einer Gesamtvergütung
§ 76 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert
§ 77 Wiederaufleben der abgefundenen Rente
§ 78 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert
§ 79 Umfang der Abfindung
§ 80 Abfindung bei Wiederheirat
A. Normzweck
B. Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1 S. 1)
C. Abfindungssumme
D. Aussetzung der Erhöhung für frühere Ehegatten (Abs. 1 S. 2)
E. Kleine Witwenrente (Abs. 1 S. 2 iVm § 65 Abs. 1 S. 2)
F. Berechnung des Monatsbetrages (Abs. 2)
G. Auflösung der 2. Partnerschaft (Abs. 3)
Kommentar zum Sozialrecht
§ 80 Abfindung bei Wiederheirat
Holtstraeter in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann | SGB VII § 80 Rn. 1-9 | 7. Auflage 2021
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