§ 19 Amtssprache
(1) 1Die Amtssprache ist deutsch. 2Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, in Deutscher Gebärdensprache,
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Zitiervorschläge:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann SGB X § 19
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 7. Aufl. 2021, SGB X § 19