OECD, Verrechnungspreisleitlinie
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OECD, Verrechnungspreisleitlinien 2010
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Kapitel IX Verrechnungspreisaspekte bei Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit
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Teil II: Fremdvergleichskonforme Vergütung für die Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit als solche
- A. Einleitung
- B. Zum Verständnis der Umstrukturierung als solcher
- C. Verlagerung von Gewinnpotenzial infolge einer Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit
- D. Übertragung von etwas Werthaltigem (z.B. eines Wirtschaftsguts oder einer Geschäftstätigkeit)
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E. Entschädigung des umstrukturierten Unternehmens für die Kündigung oder wesentliche Neuverhandlung bestehender Vereinbarungen
- E.1 Wurde die gekündigte, nicht verlängerte oder wesentlich neu verhandelte Vereinbarung in schriftlicher Form niedergelegt und enthält sie eine Entschädigungsklausel?
- E.2 Entsprechen die Vertragsbedingungen sowie das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein einer Entschädigungsklausel oder sonstigen Form von Garantie (sowie die Bestimmungen einer solchen Klausel, sofern vorhanden) dem Fremdvergleichsgrundsatz?
- E.3 Sieht das Handelsrecht oder die Rechtsprechung einen Anspruch auf Entschädigung vor?
- E.4 Wäre die andere Vertragspartei unter fremdvergleichskonformen Bedingungen bereit, die durch die Kündigung oder Änderung der Vereinbarung beeinträchtigte Partei zu entschädigen?
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Teil II: Fremdvergleichskonforme Vergütung für die Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit als solche
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Kapitel IX Verrechnungspreisaspekte bei Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit