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Beck'sches Steuerberater-Handbuch 2019/2020
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G. Die einzelnen Steuerarten
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V. Umsatzsteuer
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IX. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)
- 1. Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet
- 2. Ausschluss des Reverse-Charge-Verfahrens, § 13b Abs. 6 Nr. 1–6 UStG
- 3. Durchführung des Reverse-Charge-Verfahrens
- 4. Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens durch „Schnellreaktionsmechanismus“
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IX. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)
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V. Umsatzsteuer
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G. Die einzelnen Steuerarten