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Beck'sches Steuerberater-Handbuch 2019/2020
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G. Die einzelnen Steuerarten
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VI. Bewertungsgesetz
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V. Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer (ab 1.1.2009)
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3. Betriebsvermögen
- a) Maßgeblichkeit des Kurswertes
- b) Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen
- c) Ermittlung des gemeinen Wertes durch Bewertungsmethoden
- d) Substanzwert als Mindestwert
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3. Betriebsvermögen
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V. Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer (ab 1.1.2009)
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VI. Bewertungsgesetz
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G. Die einzelnen Steuerarten