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Beck'sches Steuerberater-Handbuch 2019/2020
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G. Die einzelnen Steuerarten
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X. Investmentsteuer
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V. Besteuerung der Anleger durch das InvStG
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2. Erträge aus Investmentfonds
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b) Teilfreistellungen
- aa) Teilfreistellungen bei Aktienfonds, § 20 Abs. 1 InvStG:
- bb) Teilfreistellungen bei Mischfonds, § 20 Abs. 2 InvStG:
- cc) Teilfreistellungen bei Immobilienfonds, § 20 Abs. 3 InvStG:
- dd) Besonderheiten bei den Teilfreistellungen
- ee) Teilfreistellungen für die Gewerbesteuer, § 20 Abs. 5 InvStG:
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b) Teilfreistellungen
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2. Erträge aus Investmentfonds
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V. Besteuerung der Anleger durch das InvStG
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X. Investmentsteuer
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G. Die einzelnen Steuerarten