-
Beck’sches Steuerberater-Handbuch 2021/2022
-
G. Die einzelnen Steuerarten
-
VI. Bewertungsgesetz
-
V. Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer
-
3. Betriebsvermögen
- a) Maßgeblichkeit des Kurswertes
- b) Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen
- c) Ermittlung des gemeinen Wertes durch Bewertungsmethoden
- d) Substanzwert als Mindestwert
-
3. Betriebsvermögen
-
V. Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer
-
VI. Bewertungsgesetz
-
G. Die einzelnen Steuerarten