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Steuerberater-Handbuch 2021
Zu X. Liste der wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter, die dem Steuerpflichtigen gehören und die er im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung zu Nahestehenden nutzt oder zur Nutzung überlässt, § 4 Abs. 1 Nr. 2b) GAufzV:
Niemann/Dodos in Beck STBH 2021/2022 | G. Die einzelnen Steuerarten Rn. 763 | 18. Auflage 2021