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Beck’sches Steuerberater-Handbuch 2021/2022
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G. Die einzelnen Steuerarten
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XIII. Verrechnungspreisdokumentation
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III. Angemessenheitsdokumentation gem. § 90 Abs. 3 S. 2 AO, § 1 Abs. 3 GAufzV
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Anmerkungen zur Angemessenheitsdokumentation:
- Zu I. Stand der Aufzeichnungen
- Zu II. Name und Sitz des Vertragspartners
- Zu III. Vertragsgrundlage, § 1 Abs. 2 GAufzV, § 4 Nr. 2a) GAufzV
- Zu IV. Verrechnungspreisanalyse außerhalb von Funktionsverlagerung § 1 Abs. 3 GAufzV, § 4 Abs. 1 Nr. 4c GAufzV:
- Zu: V. Verrechnungspreisanalyse bei Funktionsverlagerung:
- Zu VI. Vorliegen einer innerbetrieblichen Verrechnungspreisrichtlinie, § 2 Abs. 3 S. 4 GAufzV:
- Zu VII. Informationen über die Änderung der Umstände von Dauersachverhalten, § 2 Abs. 4 GAufzV:
- Zu VIII. Informationen bei Umlagen, § 4 S. 2 Nr. 2 GAufzV:
- Zu IX. Informationen über beantragte oder abgeschlossene Verständigungs- oder Schiedsstellenverfahren anderer Staaten sowie über unilaterale Verrechnungspreiszusagen und sonstige steuerliche Vorabzusagen ausländischer Steuerverwaltungen, die die Geschäftsbeziehungen des Steuerpflichtigen berühren:
- Zu X. Aufzeichnungen über nachträgliche Preisanpassungen beim Steuerpflichtigen und deren Gründe außerhalb der Verrechnungspreisermittlung durch hypothetischen Fremdvergleich, § 4 Abs. 2 Nr. 4 GAufzV:
- Zu XI. und XII. Aufzeichnungen über die Ursachen von Verlusten, § 4 Abs. 2 Nr. 5 GAufzV und zu Sachverhalten, bei denen der Steuerpflichtige mehr als drei aufeinander folgenden Wirtschaftsjahren aus Geschäftsbeziehungen mit Nahestehenden einen steuerlichen Verlust ausweist: Aufzeichnungen über Vorkehrungen des Steuerpflichtigen oder ihm Nahestehender zur Beseitigung der Verlustsituation, § 4 Abs. 2 Nr. 5 GAufzV:
- Zu XIII. Bei wesentlichen Funktions- und Risikoänderungen im Bereich Forschung und Entwicklung: Aufzeichnungen über Forschungsvorhaben und laufende Forschungstätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Funktionsänderung stehen können und in den drei Jahren vor Durchführung der Funktionsänderung stattfanden oder abgeschlossen worden sind, § 4 Abs. 2 Nr. 6 GAufzV:
- Zu XIV. Sonstige Umstände, die den Verrechnungspreis beeinflussen können oder beeinflusst haben, § 4 Abs. 2 Nr. 1 GAufzV:
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Anmerkungen zur Angemessenheitsdokumentation:
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III. Angemessenheitsdokumentation gem. § 90 Abs. 3 S. 2 AO, § 1 Abs. 3 GAufzV
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XIII. Verrechnungspreisdokumentation
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G. Die einzelnen Steuerarten