
![]() | Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht |
![]() | Teil B Die Beratung in der Vermögensnachfolge |
![]() | 1. Abschnitt. Der erbrechtliche Erwerb des Nachlasses |
![]() | § 11 Ehegatten- und Lebenspartnererbrecht |
![]() | I. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners |
![]() | 1. Prinzip |
![]() | a) Rein erbrechtliche Betrachtung. |
![]() | aa) Erben erster oder zweiter Ordnung sowie Großeltern sind nicht vorhanden. |
![]() | bb) Es sind Erben erster Ordnung vorhanden. |
![]() | cc) Es sind Erben zweiter Ordnung vorhanden. |
![]() | dd) Es sind Großeltern vorhanden. |
![]() | ee) Der verwandte Ehegatte/Lebenspartner. |
![]() | ff) Doppelehe. |
![]() | b) Einbeziehung der güterrechtlichen Betrachtung. |









