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Scherer, ErbR
§ 12 Nichteheliche Lebensgemeinschaft, nichteheliche Kinder und eingetragene Lebenspartnerschaften
Ritter in Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht | § 12 Nichteheliche Lebensgemeinschaft, nichteheliche Kinder und eingetragene Lebenspartnerschaften Rn. 1 - 58 | 2