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Scherer, ErbR
c) Übertragung des Lebensversicherungsvertrages auf den Bedachten im Wege der Vertragsübernahme.
Andres in Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht | c) Übertragung des Lebensversicherungsvertrages auf den Bedachten im Wege der Vertragsübernahme. Rn. 23 | 2