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Scherer, ErbR
aa) Geheime Vorbehalte oder Scheinerklärungen in Testamenten oder Erbverträgen.
de Leve in Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht | aa) Geheime Vorbehalte oder Scheinerklärungen in Testamenten oder Erbverträgen. Rn. 18 | 2