
![]() | Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht |
![]() | Teil B Die Beratung in der Vermögensnachfolge |
![]() | 2. Abschnitt. Die Anordnungen des Erblassers |
![]() | § 13 Vermächtnis |
![]() | II. Die Vermächtnisarten |
![]() | 1. Das Vermächtnis auf Übereignung von Sachen |
![]() | 2. Das Vermächtnis auf Einräumung und Umgestaltung von Rechten |
![]() | a) Die Vielfalt der Rechte des Erblassers. |
![]() | b) Die Einräumung von Besitz- und Nutzungsrechten. |
![]() | c) Das Vermächtnis auf Einräumung oder Umgestaltung von Schuldverhältnissen. |
![]() | 3. Das Geldvermächtnis |
![]() | 4. Das Universalvermächtnis |
![]() | 5. Die Qualität der Rechtsstellung des Vermächtnisnehmers als Unterscheidungskriterium |








