
![]() | Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht |
![]() | Teil B Die Beratung in der Vermögensnachfolge |
![]() | 2. Abschnitt. Die Anordnungen des Erblassers |
![]() | § 13 Vermächtnis |
![]() | II. Die Vermächtnisarten |
![]() | 1. Das Vermächtnis auf Übereignung von Sachen |
![]() | 2. Das Vermächtnis auf Einräumung und Umgestaltung von Rechten |
![]() | 3. Das Geldvermächtnis |
![]() | 4. Das Universalvermächtnis |
![]() | 5. Die Qualität der Rechtsstellung des Vermächtnisnehmers als Unterscheidungskriterium |
![]() | a) Das Untervermächtnis |
![]() | b) Das Ersatzvermächtnis – Wegfall eines Vermächtnisnehmers sowie des Beschwerten |
![]() | c) Das Nachvermächtnis im Vergleich zur Nacherbfolge |
![]() | d) Das Herausgabevermächtnis. |
![]() | e) Das Vorausvermächtnis |
![]() | f) Das Auflagenvermächtnis |
![]() | g) Beschränkung mit Testamentsvollstreckung. |
![]() | h) Bedingte und befristete Vermächtnisse, insbesondere die Potestativbedingungen bei der Vermächtnisanordnung. |
![]() | i) Die Jastrow´sche Klausel |








