
![]() | Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht |
![]() | Teil B Die Beratung in der Vermögensnachfolge |
![]() | 2. Abschnitt. Die Anordnungen des Erblassers |
![]() | § 13 Vermächtnis |
![]() | IV. Der Vermächtnisnehmer im Schutze des Pflichtteilsrechts |
![]() | 1. Das Vermächtnis als Beschwerung des pflichtteilsberechtigten Erben oder Vermächtnisnehmer |
![]() | 2. Die Zuwendung von Vermächtnis und Erbteil an den Pflichtteilsberechtigten |
![]() | a) Annahme von Erbteil und Vermächtnis. |
![]() | b) Annahme des Erbteils und Ausschlagung des Vermächtnisses. |
![]() | c) Ausschlagung des Erbteils und Annahme des Vermächtnisses. |
![]() | d) Ausschlagung des Vermächtnisses und des Erbteils. |
![]() | 3. Besonderheiten beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft |
![]() | 4. Übersicht über die einzelnen Fallgestaltungen |
![]() | 5. Kürzungsrechte des Erben gegenüber dem Vermächtnisnehmer |








