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Scherer, ErbR
c) Haftung für sonstige öffentlich-rechtliche Geldverbindlichkeiten des Erblassers.
Siegmann in Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht | c) Haftung für sonstige öffentlich-rechtliche Geldverbindlichkeiten des Erblassers. Rn. 106 | 2