Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Scherer, ErbR
2. Inverwaltungnahme der Nachlassgegenstände durch den Verwalter
Wiester in Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht | 2. Inverwaltungnahme der Nachlassgegenstände durch den Verwalter Rn. 42 - 43 | 2