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Scherer, ErbR
bb) Es liegt ein Teilungsverlangen zur Unzeit vor bzw. das Teilungsverlangen verstößt gegen § 242 BGB.
Erker/Oppelt in Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht | bb) Es liegt ein Teilungsverlangen zur Unzeit vor bzw. das Teilungsverlangen verstößt gegen § 242 BGB. Rn. 59 | 2