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Scherer, ErbR
bb) Die Zuweisung der einzelnen Vermögenswerte und die zu erbringenden Gegenleistungen.
Erker/Oppelt in Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht | bb) Die Zuweisung der einzelnen Vermögenswerte und die zu erbringenden Gegenleistungen. Rn. 87 | 2