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Scherer, ErbR
b) Ausländischer Erblasser mit ausländischem Erbstatut und Wohnsitz in Deutschland, es kommt aber zur Nachlassspaltung und damit auch zum deutschen Erbstatut:
von Oertzen/Pawlytta in Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht | b) Ausländischer Erblasser mit ausländischem Erbstatut und Wohnsitz in Deutschland, es kommt aber zur Nachlassspaltung und damit auch zum deutschen Erbstatut: Rn. 136 | 2