
![]() | Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht |
![]() | Teil B Die Beratung in der Vermögensnachfolge |
![]() | 6. Abschnitt. Auslandsvermögen |
![]() | § 33 Internationales Erbrecht |
![]() | IV. Internationales Erbverfahrensrecht |
![]() | 1. Streitige Gerichtsbarkeit |
![]() | 2. Internationales Nachlassverfahrensrecht |
![]() | 3. Internationale Nachlassverwaltung |
![]() | 4. Internationale Nachlassinsolvenz |
![]() | a) Ausländischer Erblasser mit ausländischem Erbstatut und Wohnsitz in Deutschland: |
![]() | b) Ausländischer Erblasser mit ausländischem Erbstatut und Wohnsitz in Deutschland, es kommt aber zur Nachlassspaltung und damit auch zum deutschen Erbstatut: |
![]() | c) Ausländischer Erblasser mit ausländischem Erbstatut und Wohnsitz im Ausland sowie Vermögen in Deutschland: |
![]() | d) Deutscher Erblasser mit deutschem Erbstatut und Wohnsitz in Deutschland sowie Vermögen im Ausland: |
![]() | e) Deutscher Erblasser mit deutschem Erbstatut und Wohnsitz im Ausland sowie Vermögen in Deutschland: |
![]() | f) Deutscher Erblasser mit Wohnsitz in Deutschland und Vermögen im In- und Ausland, dass zur Nachlassspaltung führt: |








