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Scherer, ErbR
b) Außergerichtliche Aufforderung zur Erfüllung eines sofort fälligen Vermächtnisanspruches.
Schlitt in Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht | b) Außergerichtliche Aufforderung zur Erfüllung eines sofort fälligen Vermächtnisanspruches. Rn. 10 | 2