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Scherer, ErbR
dd) Auseinandersetzung durch Leistungsklage auf Übertragung einzelner Vermögensgegenstände.
Erker/Oppelt in Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht | dd) Auseinandersetzung durch Leistungsklage auf Übertragung einzelner Vermögensgegenstände. Rn. 21 | 2