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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil A. Das Mandatsverhältnis
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§ 2 Mandatsannahme, Sachverhaltsfeststellung und Vergütung
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III. Abrechnung des Mandats nach dem RVG
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2. Allgemeine Zivilsachen
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a) Abrechnung nach dem Gegenstandswert
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aa) Gerichtliche Verfahren
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(1) Im gerichtlichen Verfahren berechnen sich die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert
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(2) Im gerichtlichen Verfahren werden Festgebühren oder gar keine Gerichtsgebühren erhoben
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