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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil A. Das Mandatsverhältnis
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§ 2 Mandatsannahme, Sachverhaltsfeststellung und Vergütung
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III. Abrechnung des Mandats nach dem RVG
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2. Allgemeine Zivilsachen
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a) Abrechnung nach dem Gegenstandswert
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bb) Außergerichtliche Tätigkeit
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(1) Die außergerichtliche Tätigkeit kann Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein
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(2) Die außergerichtliche Tätigkeit kann nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein
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