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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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1. Abschnitt. Der erbrechtliche Erwerb des Nachlasses
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§ 10 Erbvertrag
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IV. Schutzwirkung des Erbvertrages
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1. Schutz der Bedachten durch Bindungswirkung
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2. Schutz gegen beeinträchtigende Schenkungen / Verfügungsunterlassungsvertrag
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3. Schutz gegen spätere letztwillige Verfügungen
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