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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
§ 43 Landwirtschaftliches Sondernachfolgerecht
III. Lebzeitige Übertragung des Hofes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nach der Höfeordnung
2. Wirksamkeitsvoraussetzungen der Hofübergabe
a) Geschlossene Übergabe
b) Die Vertragsparteien
c) Vertretung bei Vertragsschluss
d) Wirtschaftsfähigkeit des Übernehmers
e) Fehlen entgegenstehender Hoferbenbestimmung
f) Umgehung der Bindung durch Löschung der Hofeigenschaft
g) Rechtsfolge
h) Tod des Hofübergebers
i) Tod des Hofübernehmers
Scherer, ErbR
b) Die Vertragsparteien
Carola Stenger in Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht | § 43 Landwirtschaftliches Sondernachfolgerecht Rn. 30 | 3. Auflage 2010
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