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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
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§ 43 Landwirtschaftliches Sondernachfolgerecht
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III. Lebzeitige Übertragung des Hofes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nach der Höfeordnung
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2. Wirksamkeitsvoraussetzungen der Hofübergabe
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a) Geschlossene Übergabe
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b) Die Vertragsparteien
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c) Vertretung bei Vertragsschluss
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d) Wirtschaftsfähigkeit des Übernehmers
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e) Fehlen entgegenstehender Hoferbenbestimmung
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f) Umgehung der Bindung durch Löschung der Hofeigenschaft
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g) Rechtsfolge
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h) Tod des Hofübergebers
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i) Tod des Hofübernehmers
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