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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
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§ 43 Landwirtschaftliches Sondernachfolgerecht
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III. Lebzeitige Übertragung des Hofes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nach der Höfeordnung
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