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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
§ 45 Auskunftspflichten im Erbrecht
IV. Die einzelnen Auskunftsansprüche im Erbrecht
4. Auskunftsobliegenheiten bei der Testamentsvollstreckung
e) Die Rechnungslegung (Rechenschaftsablegung) durch den Testamentsvollstreckers gemäß §§ 2218 Abs. 1, 666 ff., 2218 Abs. 2 BGB
aa) Die Rechnungslegung während laufender Testamentsvollstreckung
bb) Anforderungen an ein Nachlassverzeichnis
Scherer, ErbR
bb) Anforderungen an ein Nachlassverzeichnis
Ernst Sarres in Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht | § 45 Auskunftspflichten im Erbrecht Rn. 61 - 62 | 3. Auflage 2010
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