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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
§ 45 Auskunftspflichten im Erbrecht
VI. Erbengemeinschaft und Hausbank des Erblassers
2. Auskunftspflichten des anderen Miterben
a) Auskunftslage zwischen Miterben
b) Keine Informationsrechte aus § 2027 BGB
c) Kein Auskunftsrecht aus § 2314 BGB
d) Mögliche Anspruchsgrundlage: § 242 BGB
Scherer, ErbR
c) Kein Auskunftsrecht aus § 2314 BGB
Ernst Sarres in Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht | § 45 Auskunftspflichten im Erbrecht Rn. 96 | 3. Auflage 2010
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