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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
2. Abschnitt. Die Anordnungen des Erblassers
§ 13 Vermächtnis
IV. Der Vermächtnisnehmer im Schutze des Pflichtteilsrechts
3. Kürzungsrechte des Erben gegenüber dem Vermächtnisnehmer
a) Kürzung des Vermächtnisses nach § 2318 Abs. 1 BGB
b) Kürzungsmöglichkeit gemäß § 2318 Abs. 3 BGB
c) Problemlage bei § 2318 Abs. 2 BGB
d) Weitergehende Kürzungsmöglichkeiten
Scherer, ErbR
b) Kürzungsmöglichkeit gemäß § 2318 Abs. 3 BGB
Gerhard Schlitt in Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht | § 13 Vermächtnis Rn. 352 - 353 | 3. Auflage 2010
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