
-
Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
-
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
-
2. Abschnitt. Die Anordnungen des Erblassers
-
§ 17 Vor- und Nacherbschaft
-
I. Begriff und Bedeutung
-
3. Bedeutung
-
b) Typische Anordnungsgründe
-
aa) Familienbindung des Nachlasses
-
bb) Ausschalten von unerwünschten gesetzlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten („Geschiedenentestament“)
-
cc) Trennung von Nachlassnutzungen und -substanz
-
dd) Zeitüberbrückung
-
ee) Vollstreckungsschutz des überschuldeten Vorerben („Behindertentestament“)
-
ff) Beeinflussung des Vor- oder Nacherbenverhaltens
-
gg) Einsetzung nicht erzeugter Personen
-
-
-
-
-
-
-
