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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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2. Abschnitt. Die Anordnungen des Erblassers
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§ 17 Vor- und Nacherbschaft
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IX. Erbschaftsteuer bei Vor- und Nacherbschaft
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2. Besteuerung des Nacherben
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a) Eintritt der Nacherbfolge durch den Tod des Vorerben
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b) Eintritt der Nacherbfolge auf Grund eines anderen Ereignisses
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