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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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2. Abschnitt. Die Anordnungen des Erblassers
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§ 19 Testamentsvollstreckung
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III. Pflichten und Befugnisse des Testamentsvollstreckers
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1. Die Konstituierung des Nachlasses
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2. Weitere Pflichten des Testamentsvollstreckers nach Amtsannahme
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3. Die Abwicklung und die Auseinandersetzung des Nachlasses
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4. Das Recht und die Verpflichtung zur (ordnungsgemäßen) Verwaltung des Nachlasses (§§ 2205 S. 1, 2216 Abs. 1 BGB)
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5. Die Verpflichtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (§§ 2206, 2207 BGB)
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6. Das Verfügungsrecht des Testamentsvollstreckers
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