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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
2. Abschnitt. Die Anordnungen des Erblassers
§ 19 Testamentsvollstreckung
IV. Das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben
8. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
b) Der Begriff der Angemessenheit nach § 2221 BGB
aa) Maßgebliche Gesichtspunkte
bb) Die Tabellendiskussion, insbesondere die „Neue Rheinische Tabelle“
cc) Würdigung
Scherer, ErbR
cc) Würdigung
Rainer Lorz in Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht | § 19 Testamentsvollstreckung Rn. 179 - 181 | 3. Auflage 2010
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