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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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3. Abschnitt. Die Nachlassabwicklung
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§ 23 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
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X. Haftung für öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten
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3. Haftung für öffentlich-rechtliche Geldschulden des Erblassers
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a) Haftung im Steuerrecht
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b) Haftung im Sozialhilferecht
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c) Haftung für sonstige öffentlich-rechtliche Geldverbindlichkeiten des Erblassers
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