
-
Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
-
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
-
3. Abschnitt. Die Nachlassabwicklung
-
§ 23 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
-
IV. Die haftungsrechtlich gebotene Verwaltung des Nachlasses durch den Erben
-
3. Inventarerrichtung
-
a) Bedeutung und Wirkung
-
b) Errichtung des Inventars
-
c) Antrag eines Nachlassgläubigers auf Errichtung des Inventars
-
d) Eidesstattliche Versicherung
-
-
-
-
-
-
