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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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3. Abschnitt. Die Nachlassabwicklung
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§ 23 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
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IX. Die Haftung des Erben für Geschäftsschulden
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3. Erbenhaftung für gesellschaftsrechtliche Verbindlichkeiten
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a) Haftung für Verbindlichkeiten des OHG-Gesellschafters
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aa) Haftung bei Fortsetzung durch die übrigen Gesellschafter
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bb) Haftung bei Auflösung der Gesellschaft
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cc) Haftung bei Fortführung der Gesellschaft mit einem oder allen Erben
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dd) Haftung des Erben in den Fällen des § 139 Abs. 4 HGB
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ee) Haftung bei Eintrittsklausel
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