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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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3. Abschnitt. Die Nachlassabwicklung
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§ 23 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
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IX. Die Haftung des Erben für Geschäftsschulden
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3. Erbenhaftung für gesellschaftsrechtliche Verbindlichkeiten
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a) Haftung für Verbindlichkeiten des OHG-Gesellschafters
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b) Die Haftung des Erben eines Kommanditisten
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c) Haftung des Erben des Gesellschafters einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts
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