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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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3. Abschnitt. Die Nachlassabwicklung
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§ 26 Miterben und Miterbenauseinandersetzung
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II. Die Erbengemeinschaft: Ihre Entstehung und ihre Grundlagen
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3. Das Gesamthandsprinzip
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c) Gläubigerzugriff auf das Gesamthandsvermögen.
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aa) Der Gläubiger möchte einen Gegenstand aus dem Nachlass erlangen
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bb) Der Gläubiger möchte Sicherungs- oder Pfändungsmaßnahmen zu Lasten eines einzelnen Nachlassgegenstandes vornehmen
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