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Scherer, ErbR
bb) Der Gläubiger möchte Sicherungs- oder Pfändungsmaßnahmen zu Lasten eines einzelnen Nachlassgegenstandes vornehmen
Dirk Oppelt/Ingolf Erker in Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht | § 26 Miterben und Miterbenauseinandersetzung Rn. 17 - 19 | 3. Auflage 2010