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Scherer, ErbR
bb) Es liegt ein Teilungsverlangen zur Unzeit vor bzw. das Teilungsverlangen verstößt gegen § 242 BGB
Dirk Oppelt/Ingolf Erker in Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht | § 26 Miterben und Miterbenauseinandersetzung Rn. 59 | 3. Auflage 2010