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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
V. Zustimmungs- und Genehmigungserfordernisse
1. Zustimmung des Ehegatten bzw. Lebenspartners
2. Ergänzungspflegerbestellung bei Rechtsgeschäften mit minderjährigen Kindern
3. Familiengerichtliche/vormundschaftliche Genehmigung
4. Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Scherer, ErbR
4. Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Carola Stenger in Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht | § 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall Rn. 52 | 3. Auflage 2010
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