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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
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§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
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VI. Typische Verpflichtungen des Beschenkten oder anderer Erbanwärter
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1. Verpflichtungen des Empfängers gegenüber dem Schenker
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a) Wohnrechte
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b) Tatsächliche Versorgungsleistungen.
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c) Altenteil
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d) Leibrente
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e) Dauernde Last
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f) Versorgungszeitrente
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g) Abstandszahlungen an den künftigen Erblasser
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h) Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
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i) Kombination von Nießbrauchsvorbehalt und Versorgungsleistungen
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