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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
VI. Typische Verpflichtungen des Beschenkten oder anderer Erbanwärter
2. Verpflichtungen des Empfängers gegenüber Dritten
a) Ausgleichszahlungen an andere Erbanwärter
b) Versorgungsrente an den Ehepartner des Schenkers
Scherer, ErbR
a) Ausgleichszahlungen an andere Erbanwärter
Carola Stenger in Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht | § 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall Rn. 72 | 3. Auflage 2010
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