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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
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§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
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VI. Typische Verpflichtungen des Beschenkten oder anderer Erbanwärter
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1. Verpflichtungen des Empfängers gegenüber dem Schenker
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2. Verpflichtungen des Empfängers gegenüber Dritten
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3. Verpflichtungen der Begünstigten gegenüber dem Schenker
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