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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
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§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
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VII. Rückgängigmachen des Aktes der vorweggenommenen Erbfolge
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1. Gesetzliche Rückforderungsmöglichkeiten bei Schenkung
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a) Rückforderung wegen Bedürftigkeit
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b) Rückforderung wegen groben Undanks
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c) Rückforderung bei Nichtvollziehung der Auflage
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d) Rückforderung bei Zweckverfehlung
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e) Rückforderung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
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