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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
VII. Rückgängigmachen des Aktes der vorweggenommenen Erbfolge
3. Gesetzliche Korrekturmöglichkeiten des künftigen Erblassers bei nicht als Schenkung zu qualifizierenden Zuwendungen
a) Ausstattung
b) Rückabwicklung im Falle der Ehebedingten Zuwendung
Scherer, ErbR
a) Ausstattung
Carola Stenger in Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht | § 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall Rn. 86 | 3. Auflage 2010
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