
-
Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
-
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
-
5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
-
§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
-
-
-


Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
